Jochen Stolla

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Datenschutz in der Erwachsenenbildung: Fragen über Fragen

08.08.2020

Datenschutz ist überall. Und gerade in der Weiterbildung ist das Thema allgegenwärtig. In fast jedem Lernsetting werden irgendwelche Daten gespeichert oder verarbeitet. Wie lässt sich dabei beurteilen, was rechtlich und moralisch geboten ist?

Vielleicht gibt es Expert/-innen, die das können. Ich finde es extrem schwierig, hier klare Anhaltspunkte für die Bildungspraxis zu finden. Ein Abgrund von Fragen tut sich auf. Hier ist eine unsortierte Liste – es würde mich nicht wundern, wenn sie im Lauf der Zeit noch deutlich länger wird.

  1. In wiefern bin ich als Lehrende/r dem Datenschutzrecht unterworfen?
  2. Mit welchen Vorgehensweisen verstoße ich gegen Gesetze?
  3. In welcher Weise ist die Bildungseinrichtung mitverantwortlich, wenn freiberufliche Lehrende im Unterricht mit Daten von Lernenden arbeiten?
  4. Was muss in der Datenschutzerklärung der Bildungseinrichtung stehen, wenn freiberuflich Lehrende digitale Methoden einsetzen?
  5. Haben Einrichtungen der Erwachsenenbildung hinsichtlich des Datenschutzes einen Bildungs- oder auch einen Erziehungsauftrag?
  6. Sobald ich im Internet unterwegs bin, speichern entfernte Server meine IP-Adresse und Informationen über mein Computersystem. Da es sich bei der IP-Adresse um ein personenbezogenes Datum handelt: Ist schon deshalb die Nutzung des Internets in meinen Kursen datenschutzrelevant?
  7. Sollte ich deshalb meine Teilnehmenden dazu anhalten, grundsätzlich den Tor-Browser zu benutzen?
  8. Sind Internetdienste, zu deren Nutzung man sich nicht registrieren muss, automatisch datenschutzkonform?
  9. Müssen meine Teilnehmenden in eine Datenschutzerklärung einwilligen, bevor ich in meinem Unterricht digitale Methoden nutze?
  10. Sollte ich meine Teilnehmenden formell darüber informieren, wie ich mit ihren Daten umgehe? Zum Beispiel mit einer solchen Erklärung?
  11. Was bedeutet „datenschutzkonform“?
  12. Was bedeutet „DSGVO-konform“?
  13. Bin ich aus dem Schneider, wenn ich meinen Teilnehmenden die Nutzung von digitalen Tools freistelle?
  14. Darf ich Teilnahmelisten speichern?
  15. Macht es einen Unterschied, ob ich die Teilnahmeliste auf dem Computer speichere oder ob ich sie ausdrucke und ablege?
  16. Darf ich Arbeitsergebnisse meiner Teilnehmenden speichern?
  17. Welche Pflichten hinsichtlich des Datenschutzes habe ich als Lehrende/r?
  18. Was bedeutet es, mit Daten von Teilnehmenden sparsam und transparent umzugehen?
  19. Verstoße ich in der Praxis sofort gegen Gesetze, wenn ich digitale Tools außerhalb geschlossener Lernumgebungen einsetze?
  20. Welche Kommunikationskanäle kann ich nutzen, welche sollte ich nicht nutzen?
  21. Darf ich eine beliebige Kommunikationsplattform (zum Beispiel E-Mail oder Whatsapp) nutzen, wenn alle Teilnehmenden einverstanden sind?
  22. Bin ich aus dem Schneider, wenn nicht ich als Lehrender, sondern eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer die Administration einer Kurs-Whatsapp-Gruppe übernimmt?